Die Kennungen der Hochschulangehörigen sind vierstellig.
Sollte ein Studierender schon länger an der Hochschule studieren, so hat er eine achtstellige Kennung. Wechselt dieser Studierende den Studiengang oder wird neu immatrikuliert (nicht bei Rückmeldung!), dann wird die alte Kennung stillgelegt und eine neue generiert.
Bei Rückmeldung bleibt die Kennung erhalten.
Wer schon eine vierstellige Kennung hat, wird diese für immer behalten.